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Volle Transparenz Deine Kosten
im Arbeitsrecht

Für viele Mandant*innen spielen die anwaltlichen und die gerichtlichen Kosten eine große Rolle - das verstehe ich. Das rührt weniger aus dem Betrag, der am Ende zu zahlen ist, als vielmehr aus der Unsicherheit darüber, wie sich dieser Betrag ergibt. Für viele Mandant*innen sind die Rechtsverfolgungskosten schlichtweg nicht transparent genug.

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Die nächsten Seiten sollen daher Licht ins Dunkel bringen. 

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Welche anwaltlichen Kosten kommen als Arbeitnehmer*in auf mich zu?

Bei der Kanzlei Spreewall rechnen wir bei Arbeitnehmer*innen grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorgaben ab, diese ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).  Die Höhe der Rechtsanwaltsvergütung richtet sich dabei grundsätzlich nach: (1) der Höhe des Streitwerts und danach (2) in welchem Stadium und (3) wie ein Rechtsstreit beendet wird.  Was heißt das jetzt genau für mich? Bitte erläutere mir diese Punkte. (1) Der Streitwert entspricht grundsätzlich dem wirtschaftlichen Wert des Rechtsstreites. Bei einer Zahlungsklage ist das einfach, der Streitwert entspricht dem geltend gemachten Betrag. Wird also eine Bonuszahlung in Höhe von 10.000,- EUR eingeklagt, beträgt der Streitwert 10.000,- EUR. Bei anderen Klagen ist der Streitwert anders zu ermitteln. Bei einer Kündigungsschutzklage entspricht der Streitwert 3 Bruttomonatsgehältern des gekündigten Mitarbeitenden. Also bei einem Bruttomonatsgehalt von 3.000,- EUR beträgt der Streitwert 9.000,- EUR. (2) Wird das Verfahren außergerichtlich beendet entstehen niedrigere Kosten, als wenn das Verfahren im gerichtlichen Verfahren vor den Arbeitsgerichten in der 1. oder einer höheren Instanz beendet wird. (3) Wird der Rechtsstreit durch eine Einigung (z.B. Vergleich) beendet kommt eine Einigungsgebühr hinzu. Es kommt also darauf an, wie der Rechtsstreit beendet wird (Urteil, Vergleich etc.).

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Habt Ihr ein konkretes Beispiel für mich?

Gerne. Lass uns eine Kündigungsschutzklage nehmen und unterstellen, das Bruttomonatsgehalt der gekündigten Person beträgt EUR 3.000,- und das Verfahren wurde vor dem Arbeitsgericht durch Vergleich beendet. Bei dieser Klage entspricht der Streitwert grundsätzlich drei brutto Monatsgehältern, was dann 9.000,- EUR entspricht. Das Verfahren wurde gerichtlich beendet und es ist aufgrund des Vergleichs eine Einigungsgebühr hinzugekommen. Die Kosten für die anwaltliche Vertretung betragen dann 2.347,87 EUR. Bei einem monatlichen Gehalt von 4.000,- EUR und ansonsten identischen Annahmen belaufen sich die Kosten für die anwaltliche Vertretung auf 2.797,69,- EUR.

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Gibt es einen Rechner, den ich nutzen kann?

Es gibt zahlreiche Rechner online. Gerne kannst Du den untern verlinkten Rechner des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) nutzen um Deine Kosten zu ermitteln.

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Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, muss ich trotzdem zahlen?

Nein. Sofern Deine Versicherung auch das Arbeitsrecht abdeckt, fallen keine Kosten an, abgesehen von der Selbstbeteiligung. Gerne übernehmen wir auch die Kommunikation mit Deiner Rechtsschutzversicherung und kümmern uns um die Kostenübernahme für Dich.

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Gibt es weitere Kosten?

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren können, wie in den meisten gerichtlichen Verfahren, sogenannte Gerichtskosten entstehen. Das sind Kosten, die von den Gerichten erhoben werden und regelmäßig von der Partei zu bezahlen sind, die den Rechtsstreit verliert. Allerdings ist es so, das arbeitsgerichtliche Verfahren überwiegend durch einen Vergleich der Parteien beendet werden, in diesem Fall entfallen die Gerichtskosten. Gerne könnt Ihr für die Berechnung der Gerichtskosten den unten verlinkten Gerichtskostenrechner des Arbeitsgerichts Hamm nutzen.

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Muss ich vorab Gerichtskosten zahlen?

Nein. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren sind vorab keine Gerichtskosten zu zahlen. Arbeitsgerichtliche Verfahren werden überwiegend durch einen Vergleich der Parteien beendet, in diesem Fall entfallen die Gerichtskosten. Wird der Rechtsstreit durch ein Urteil beendet, zahlt die Partei die Gerichtskosten, die den Rechtsstreit verloren hat.

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Muss ich auch die Anwaltskosten der Gegenseite zahlen, wenn ich verlieren sollte?

Nein. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht muss jede Partei nur die eigenen Anwaltskosten zahlen - unabhängig davon ob der Rechtsstreit gewonnen oder verloren wird.

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